- Firmenschutz
- Firmenschutz m юр. охра́на пра́ва на фи́рму
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Firmenschutz — Rechtsvorschriften zur Sicherung des Rechtes des Kaufmannes an seiner ⇡ Firma gegen ⇡ unbefugten Firmengebrauch. I. Handels und Gesellschaftsrecht:1. Das Registergericht hat von Amts wegen oder auf Antrag durch Festsetzung von Ordnungsgeld die… … Lexikon der Economics
Firma — Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lat. firmare „beglaubigen, befestigen“) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).… … Deutsch Wikipedia
Fa. — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Firmengrundsätze — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Firmenzusatz — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Firmieren — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Firmierung — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Geschäftsbezeichnung — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Handelsfirma — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Handelsregistername — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… … Deutsch Wikipedia
Firma — I. Rechtsgrundlagen:§§ 17–37a HGB; und zwar: a) Für Einzelkaufmann: § 19 I Nr. 1 HGB; b) für Personengesellschaften: § 19 I Nr. 2–3 HGB; c) für Aktiengesellschaften: § 4 AktG; d) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: § 4 GmbHG; e) für… … Lexikon der Economics