Firmenschutz

Firmenschutz
Firmenschutz m юр. охра́на пра́ва на фи́рму

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Firmenschutz — Rechtsvorschriften zur Sicherung des Rechtes des Kaufmannes an seiner ⇡ Firma gegen ⇡ unbefugten Firmengebrauch. I. Handels und Gesellschaftsrecht:1. Das Registergericht hat von Amts wegen oder auf Antrag durch Festsetzung von Ordnungsgeld die… …   Lexikon der Economics

  • Firma — Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lat. firmare „beglaubigen, befestigen“) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).… …   Deutsch Wikipedia

  • Fa. — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Firmengrundsätze — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Firmenzusatz — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Firmieren — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Firmierung — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsbezeichnung — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsfirma — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsregistername — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Firma — I. Rechtsgrundlagen:§§ 17–37a HGB; und zwar: a) Für Einzelkaufmann: § 19 I Nr. 1 HGB; b) für Personengesellschaften: § 19 I Nr. 2–3 HGB; c) für Aktiengesellschaften: § 4 AktG; d) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: § 4 GmbHG; e) für… …   Lexikon der Economics

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